Zwei SP Vorstösse gegen den Fachkräftemangel

 (von Sarah Wyss und Pascal Pfister) Die Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials ist seit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative in den Fokus geraten. Sehr erfreulich sind dabei Fortschritte bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (http://www.tageswoche.ch/de/2015_23/schweiz/689789/Kein-Untergang-sondern-Auftrieb-für-eine-neue-Debatte.htm) und erste Schritte bezüglich der älteren Arbeitnehmenden (https://pascalpfister.wordpress.com/2015/03/18/u50-arbeitnehmende-erster-schritt-fur-qualifizierungsoffensive-in-basel/). Auch wenn die Schweizer Wirtschaft aktuell aufgrund der Frankenstärke eine schwierige Phase durchlebt, wird es auch in Zukunft Arbeitskräfte nötig sein. Dazu braucht es auch in Zukunft Einwanderer, weil die Nicht-Erwerbsquote im internationalen Vergleich sehr tief ist. Aber wir unterstützen das Bestreben möglichst auch in der Schweiz wohnhafte Personen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Mit unseren Vorstössen legen wir den Fokus auf zwei weitere Gruppen, bei denen aus mehreren Gründen eine Offensive notwendig und richtig erscheint: Junge ohne Ausbildung in der Sozialhilfe: Die Sozialhilfequote der 18-25 Jährigen liegt mit etwa 10 Prozent über dem Durchschnitt von 7.1 Prozent (Hier auf S. 60 http://www.statistik.bs.ch/dms/statistik/analysen/Sozialberichterstattung.pdf). Vielfach kommen diese jungen Erwachsenen aus armutsbetroffenen und bildungsfernen Familien. Ein grosser Teil verfügt über keine Ausbildung. Damit steigt die Gefahr, dass diese Menschen den Einstieg ins Erwerbsleben nicht schaffen und somit längerfristig in der Sozialhilfe verbleiben. Dies ist weder aus menschlicher noch volkswirtschaftlicher Perspektive wünschenswert. Vorläufig aufgenommene Personen und anerkannte Flüchtlinge: Die Erwerbsquote von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen ist sehr tief, obwohl sowohl das Ausländergesetz als auch das Asylgesetz die Erwerbstätigkeit dieser Personen erlauben. Eine Studie des Bundes von 2014 nennt folgende Gründe dafür: mangelnde Sprachkenntnisse, fehlende/ungenügende Ausbildung oder administrative Hürden. (https://www.bfm.admin.ch/dam/data/bfm/integration/berichte/va-flue/res-studie-erwerbsbet-va-flue-d.pdf). In Basel-Stadt wohnen rund 380 anerkannte Flüchtlinge und rund  470 Personen mit einer vorläufigen Aufnahme, von denen etwa 85 Prozent ausschliesslich oder teilweise Sozialhilfe beziehen. Mit einem Pilotprojekt sollen aufbauend auf den Fähigkeiten dieser Menschen ihre Arbeitsmarktintegration erreicht werden.   Anzug Sarah Wyss (69) betreffend Fachkräftemangel beheben durch Nachholbildung von Zugezogenen Die Erwerbsquote ist bei anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen (VA) mit 48,2% resp. 25.5% tiefer als jene der ständigen Wohnbevölkerung (diese liegt zwischen 79% und 88%). Tausende anerkannte Flüchtlinge finden keine Stelle. Die Gründe sind laut Staatssekretariat für Migration (SEM) mangelnde Sprachkenntnisse, fehlende/ungenügende Ausbildung oder administrative Hürden. [Quelle: Studie Erwerbsbeteiligung von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt, April 2014] Sowohl im AuG, wie auch im AsylG ist die Erwerbstätigkeit von anerkannten Flüchtlingen und VA klar geregelt und rechtlich möglich. (siehe dazu: Art. 43 AsylG, Art. 75 AsylG, Art. 30 Abs. 1 AuG) Dem Kanton Basel-Stadt werden aktuell 1,9 % aller Asylsuchenden zugewiesen [Quelle: Bundesamt für Statistik]. Aktuell leben hier rund 180 Asylsuchende, deren Asylgesuch noch nicht entschieden ist. Weiter wohnen etwa 380 anerkannte Flüchtlinge mit Status B oder F, sowie etwa 470 Personen mit einer vorläufigen Aufnahme in unserem Kanton. Rund 85 Prozent von ihnen beziehen Sozialhilfe, wobei einige bereits arbeiten, aber wegen zu geringem Einkommen von der Sozialhilfe teilunterstützt werden. Alle Übrigen verdienen sich ihren Lebensunterhalt selbst. Um die Abhängigkeit von der Sozialhilfe zu verringern, die Integration zu fördern und vor allem die Kompetenzen und Fähigkeiten dieser Personen zu nutzen, schlagen die Unterzeichnenden die Lancierung eines Pilotprojektes vor, welches sich an die Arbeitsintegrationsmassnahme „Myway“ anlehnt. Die Idee dahinter ist, die Fähigkeiten und Kompetenzen des besagten Personenkreises zu fördern bzw. den Betroffenen auch einen in der Schweiz anerkannten Abschluss zu ermöglichen. Die Verbesserung der Diplomanerkennung läuft auf nationaler Eben auf Hochtouren, in Deutschland gibt es gar eine Datenbank, die Ausbildungen der verschiedenen Länder miteinander vergleicht, damit auch die Wirtschaft die erworbenen Kompetenzen einer Ausbildung einschätzen kann. (Postulat 15.3632 Anita Fetz: Fachkräftemangel. Nationale Datenbank für Unternehmen zur Interpretation und Vergleichbarkeit ausländischer Diplome). Mit einem angepassten Myway-Projekt soll die Sprache fachspezifisch und „on the job“ gelernt und der Einstieg ins Erwerbsleben erleichtert werden. Das Projekt soll besonders auf traumatisierte Personen Rücksicht nehmen. Die genannten Projektteilnehmenden sollen ein einjähriges Praktikum in der Privatwirtschaft absolvieren. Dies in einem Bereich, in dem sie bereits eine Ausbildung aus dem Heimatland mitbringen, aber deren Abschluss in der Schweiz nicht anerkannt wird, nicht der Qualität der Schweiz entspricht oder wenn die Sprachkenntnisse noch ungenügend sind. Während dieses Praktikums sollen die Teilnehmenden in einer Klasse schulisch unterstützt werden (Bewerbungscoach, intensive Deutschkurse, etc.). Ziel des Projektes ist, dass Teilnehmende eine (Attest-)Lehrstelle/ oder eine Anstellung im Praktikumsbetrieb bzw. einem anderen Betrieb erhalten. Ein solches Praktikum ist eine Chance sowohl für die Teilnehmenden als auch für die Arbeitgeber, die von den bereits vorhandenen Fähigkeiten profitieren und neue Fachkräfte ausbilden können. Weitere Details wie die Unterrichtsmodalitäten neben dem Praktikum, Finanzierung und Teilnahmebedingungen sind auszuarbeiten. Im Wissen darum, dass rund 95 Prozent aller vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge dauerhaft in der Schweiz bleiben, bitten die Anzugsstellenden die Regierung zu prüfen und berichten,

  • wie ein Pilotprojekt Nachholbildung von Zugezogenen umgesetzt und
  • administrative Hürden abgebaut werden können.

Anzug Pascal Pfister (71) betreffend Junge ohne Ausbildung (Ausbildungsbeiträge statt Sozialhilfe) Die Sozialhilfequote der 18-25 Jährigen liegt in Basel-Stadt mit etwa 10 Prozent über dem Durchschnitt von 7.1 Prozent (Statistisches Amt, Sozialberichterstattung 2014, S. 60). Vielfach kommen diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus armutsbetroffenen und bildungsfernen Familien. Ein grosser Teil verfügt über keine Ausbildung. Damit steigt die Gefahr, dass sie den Einstieg ins Erwerbsleben nicht schaffen und somit längerfristig in der Sozialhilfe verbleiben. Dies ist weder aus menschlicher noch volkswirtschaftlicher Perspektive wünschenswert. Die SKOS regt auf der Grundlage der guten Erfahrungen im Kanton Waadt in einem Papier von 2014 eine vollständige Harmonisierung der finanziellen Unterstützungsnormen zwischen Sozialhilfe und dem Stipendienwesen an. Der beste Weg aus der Armut und Arbeitslosigkeit ist die Berufsausbildung. Dies betrifft insbesondere die Gruppe der jungen Arbeitslosen. Die Sozialhilfe ist nicht die richtige Instanz, um der Ausbildungslosigkeit der jungen Erwachsenen Abhilfe zu schaffen. Es bestehen zudem negative Anreize, dass ein allfälliger Lehrlingslohn bei der Unterstützung einer Familie in Abzug gebracht wird. Für eine erfolgreiche Umsetzung von Integrationsschritten in die Berufswelt sind einfache Finanzierungsmodi besonders förderlich. Mit existenzsichernden Stipendien erhielte das Case Management ein entscheidendes Element für eine erfolgreiche Integrationsarbeit. Beim Projekt FORJAD des Kantons Waadt liegt die Erfolgsquote bei 65 Prozent. In der Langzeitperspektive macht sich die Investition in Stipendien für Jugendliche in Ausbildung um ein Vielfaches bezahlt. Der Kanton Waadt geht in einer konservativen Schätzung davon aus, dass mit der Verringerung des dauerhaften Sozialhilfebezugs jährlich 10 Millionen Franken gespart werden. Die Unterzeichnenden bitten deshalb den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten, wie folgende Anliegen umgesetzt werden können.

  • Ausgestaltung der Stipendienordnung wie im Projekt FORJAD, damit Jugendliche und junge Erwachsene die für sie relevanten Ausbildungen und Integrationsmassnahmen (nicht nur tertiäre Ausbildungen) über Stipendien finanzieren können.
  • Anpassung der Stipendienordnung, so dass Jugendliche und junge Erwachsene mit einer Aufenthaltsbewilligung Leistungen zur Arbeitsintegration in Anspruch nehmen können.
  • Bemessung der Stipendien, dass sie den Lebenserhalt decken. Es ist darauf zu achten, dass Jugendliche und junge Erwachsene, die Sozialhilfe beziehen, nicht besser gestellt sind als solche ohne Sozialhilfe.
  • Schaffung der strukturellen Voraussetzungen, dass sich nur eine Stelle mit der Begleitung und Betreuung der Unterstützten zu befassen hat. Stipendienberatung und persönliche Sozialhilfe sollen vereint werden und das Case-Management mit einem einfachen Finanzierungsmodus versehen werden.