Mehr Transparenz bei Arztsalären mit Interpellation gefordert
(Einreichung der Interpellation: 28.2.18) Der Verwaltungsrat legt laut §7, 2d des ÖSpG die Personalstrategie, die Anstellungsbedingungen sowie das Einreihungsverfahren in öffentlich-rechtlichen Spitälern fest. Doch die öffentlich-rechtlichen Spitäler sind Unternehmen des Kantons (§2, Abs. 1 ÖSpG) und auch viele Leistungen von Privatspitäler sind auf der Spitalliste (und werden somit OKP finanziert). Um gleiche Spiesse der privaten und öffentlich-rechtlichen Spitälern (Vermeidung von Wettbewerbsnachteil etc.) zu gewährleisten und aufgrund der Tatsache, dass Leistungen via OKP abgerechnet (und verrechnet!) werden können und die Versorgung im Kanton auch durch Privatspitäler gewährleistet wird, bittet die Interpellantin nebst der Information zu den öffentlich-rechtlichen Spitälern auch um StellungnahmeREAD MORE